7 Minuten30.11.2021
Corona-Neuinfektionen und schwere Krankheitsverläufe nehmen derzeit rasant zu. Um die vierte Welle der Corona-Pandemie einzudämmen, wurde eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassen. Mit ihr trat am 24. November die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft, die befristet bis zum 19. März 2022 gilt. Sie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen: Nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Mitarbeitende dürfen den Arbeitsplatz oder einen Sammeltransport betreten. Kommen Verantwortliche und Mitarbeitende ihren Pflichten nicht nach, drohen empfindliche Geldstrafen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über: