6 Minuten07.11.2025
„Green Claims“ sind Marketingaussagen, die auf die Umweltauswirkungen eines Produkts, einer Dienstleistung oder einer Firma verweisen. „Klimaneutral“, „bienenfreundlich“ oder „leicht zu recyceln“ sind einige Beispiele, die aktuell auf zahlreichen Produkten im Handel zu finden sind.
Viele dieser Aussagen sind jedoch nicht belegbar – oder schlichtweg falsch, erklärt Dr. Christoph Palme, Leiter der Rechtsabteilung von SAT. Laut einer Analyse der Europäischen Kommission sind sogar die Hälfte aller verwendeten Claims vage, irreführend oder haltlos. Eine Untersuchung von info.link, The Goodwins und PLAN, die auf Werbeanzeigen in den 50 reichweitenstärksten Printmedien fokussiert ist, fällt ein ähnliches Urteil. Auch viele weit verbreitete Umweltlabels haben oft unzureichende Nachweise für ihre Behauptungen.
Kritiker sprechen von „Greenwashing“, Verbraucherschützer von aktiver Täuschung. Die EU-Kommission hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, umweltbezogenes Marketing stärker zu regulieren.
Die zuletzt vorgeschlagene Green-Claims-Richtlinie wurde im Juni 2025 überraschend auf Eis gelegt. Unabhängig davon sind jedoch die Bestimmungen der EmpCo-Richtlinie („empowering consumers for the green transition through better protection against unfair practices and through better information“) bereits seit März 2024 in Kraft und bis 2026 in nationales Recht zu überführen. Dies bedeutet, dass ab September 2026 neue Regeln gelten werden, egal, wie es um die Diskussion zur Green-Claims-Richtlinie aussieht.
Dr. Palme: „Bisher konnte man fast alles behaupten – egal, ob es stimmte oder nicht. Künftig gilt: Jede Umweltaussage braucht einen belastbaren Nachweis.“



