Wichtigste Ergebnisse der Stellungnahme des Parlaments
Der vom Parlament verabschiedete Text, der durch eine Koalition zwischen Mitte-Rechts- und Rechtsextremen gesichert wurde, enthält mehrere wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Eingeschränkter Anwendungsbereich: Die Schwelle für die Berichtspflicht von EU-Unternehmen wurde auf 1.750 Mitarbeitende (Erhöhung des vorherigen Schwellenwerts) mit einem Jahresnettoumsatz von 450 Millionen Euro angehoben. Dadurch wird die Zahl der betroffenen Unternehmen drastisch reduziert.
Vereinfachte Berichterstattung: Die Berichtsstandards (ESRS) sollen vereinfacht werden, sodass weniger qualitative Angaben erforderlich sind, und die sektorspezifische Berichterstattung freiwillig wird.
Begrenzung der Informationen aus der Wertschöpfungskette (sog. value chain cap): Unternehmen sollen eingeschränkt werden, welche Informationen sie von ihren kleineren Partnern in der Wertschöpfungskette anfordern können. Damit werden KMU vor unangemessenen Verwaltungslasten geschützt.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD/CS3D)
Engerer Anwendungsbereich: Die Sorgfaltspflichten würden nun nur noch für die größten Unternehmen gelten, wobei die Schwellenwerte für EU-Unternehmen auf über 5.000 Mitarbeitende und einen Jahresnettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro festgelegt wurden.
Streichung der obligatorischen Übergangspläne: Das Parlament stimmte dafür, die Verpflichtung für Unternehmen zu streichen, einen Klimatransitionsplans zu erstellen, der mit dem Pariser Abkommen in Einklang steht.
Risikobasierte Sorgfaltspflicht: Die Abgeordneten befürworteten einen risikobasierten Ansatz, bei dem Unternehmen sich auf bereits verfügbare Informationen stützen und nur als letztes Mittel zusätzliche Angaben von kleineren Geschäftspartnern anfordern sollen.
Nationale Haftung: Die Haftung für Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten würde auf nationaler Ebene und nicht auf EU-Ebene liegen, wobei die betroffenen Unternehmen verpflichtet sind, den Opfern den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen.
Nächste Schritte: Die Trilogverhandlungen
Das Parlament hat somit seine Verhandlungsposition festgelegt. Die nächste entscheidende Phase sind die Trilogverhandlungen, die am 18. November 2025 begonnen haben.
Beginn des Trilogs: Das Europäische Parlament wird nun Verhandlungen mit dem EU-Rat (der die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vertritt) und der Europäischen Kommission (dem Exekutivorgan der EU) aufnehmen.
Beilegung abweichender Standpunkte: Die Position des Parlaments unterscheidet sich erheblich von der bereits verabschiedeten Haltung des Rates, insbesondere hinsichtlich des Umfangs und des verbindlichen Charakters des Klimatransitionsplans. Die Verhandlungsführer bemühen sich, eine Einigung aller drei Institutionen zu finden.
Ziel für den Abschluss: Die Parteien hoffen, die Gesetzgebung bis Ende 2025 abzuschließen.
Der Weg in die Zukunft für Unternehmen
Die Ergebnisse der Triloge werden den endgültigen Rahmen für die Nachhaltigkeit von Unternehmen in der EU für die kommenden Jahre prägen.
Für große Unternehmen: Der Standpunkt des Parlaments bietet zwar eine gewisse Vereinfachung, doch der endgültige Umfang und die Anforderungen bleiben ungewiss. Die Beobachtung der Ergebnisse der Triloge wird für die strategische Planung und die Vorbereitung zur Compliance von entscheidender Bedeutung sein.
Für KMU: Ein wichtiger Punkt ist der Schutz kleinerer Unternehmen vor Berichtspflichten. Dennoch sollten sich Unternehmen auf mögliche (wenn auch begrenzte) Informationsanfragen ihrer größeren Partner vorbereiten.
Für Investoren und Stakeholder: Die Debatte verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen den Klimazielen der EU und den Bedenken hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und der Wettbewerbsfähigkeit. Der endgültige Entschluss wird genau auf seine Wirksamkeit bei der Förderung nachhaltigen Unternehmensverhaltens geprüft werden.