Kritik am Lieferkettengesetz
Bereits im Vorfeld hat es Kritik am deutschen Gesetzesentwurf gegeben, und auch nach der Verabschiedung des Entwurfs gibt es eine Reihe von Beanstandungen aus unterschiedlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reihen. Die entstehenden Wettbewerbsnachteile etwa stellen einen der Kritikpunkte dar, da es nur Sinn mache ein solches Gesetz einzuführen, wenn auch ähnliche internationale Vorgaben existierten. Dazu werden praktische Aspekte angeführt, wie die kurze Zeit zur Umsetzung der Richtlinien, unklare Definitionen - welche Bestandteile umfasst eine Lieferkette, wie sehen Vorgaben für komplexere Industrien aus - und auch Unklarheiten bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben und deren Zertifizierung werden kritisiert. Letztendlich gibt es auch wirtschaftliche Bedenken: Anders als in Frankreich gilt das deutsche Gesetz schon für kleinere Unternehmen, die eine Einhaltung des Gesetzes zu stark belaste, da die Kosten für die Umsetzung und Überprüfung viel zu hoch seien. Generell seien die neuen Belastungen durch das Gesetz kleineren Unternehmen nicht zuzumuten.
Auf der anderen Seite gibt es auch Kritik von Menschenrechtsorganisationen, die genau das Gegenteil anführen. Die Grenze von 3.000 beziehungsweise von 1.000 Beschäftigten sei noch zu hoch angesetzt und würde zu viele Unternehmen von den Verpflichtungen ausnehmen. Gleichzeitig sehen sie das Gesetz in seiner jetzigen Form zu stark abgeschwächt und ohne relevante Auswirkungen auf die bestehende Situation: Es greife zu kurz, da es keine Lösung für Menschenrechtsprobleme in der Lieferkette hinter den unmittelbaren Zulieferern präsentiere und sehe keine Strafen, sondern allein Bußgelder vor. Auch der Umweltschutz sei im Gesetz nur unzureichend verankert, da er zu stark an die Menschenrechte gekoppelt und nicht als eigenständige Position vertreten sei.