Compliance, Umwelt & Nachhaltigkeit

Die neue CSRD-Richtlinie zur ESG-Berichterstattung

Wie wird sich die neue EU-Richtlinie auf Ihr Unternehmen auswirken?

7 minutes29.03.2023

Die neue EU-Richtlinie „CSRD“ (Corporate Sustainability Reporting Directive) leitet eine erhebliche Ausweitung der ESG-Berichtspflicht ein. Sie betrifft zunächst diejenigen Organisationen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen, später auch weitere große Unternehmen, dann KMU und final sogar Nicht-EU-Unternehmen. Die betroffenen Organisationen müssen offenlegen, wie ihre Strategie und ihr Geschäftsmodell im Einklang mit Nachhaltigkeitsaspekten stehen und diese beeinflussen. Zum ersten Mal sind sie dabei auch verpflichtet, das Konzept der doppelten Wesentlichkeit anzuwenden und über die gesamte Wertschöpfungskette zu berichten.

Die Zeit läuft! Informieren Sie sich rechtzeitig über die neue Richtlinie und die möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Durch einen Klick auf die Kapitel erhalten Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um die CSRD:

Was ist die CSRD? 

Am 28. November 2022 hat der Europäische Rat mit der CSRD eine neue Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet. Am 16. Dezember 2022 folgte dann die Veröffentlichung der neuen Richtlinie durch die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit.  
  
Die CSRD ersetzt die vorherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und ist ein zentraler Meilenstein, wenn es darum geht, nicht-finanzielle Informationen zu einem Kernbestandteil der Bewertung und Optimierung unternehmerischer Leistung werden zu lassen. Mit dieser Richtlinie werden viele europäische Unternehmen erstmalig zur Berichterstattung und Prüfung standardisierter Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Langfristig wird die CSRD für etwa 50.000 Unternehmen relevant sein. Im Vergleich dazu waren es unter der NFRD nur 11.700 Unternehmen. Diese Entwicklung wird - zusammen mit anderen Vorschriften, wie z. B. die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) oder die Grüne Taxonomie - die europäische Wirtschaft nachhaltig verändern und auch Auswirkungen auf andere Wirtschaftsräume weltweit haben.   
  
Betroffene Unternehmen werden grundlegende Änderungen an ihren Prozessen zur Erstellung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen vornehmen müssen. Dabei gilt es, eine vorausschauende Sicht (Ziele) und eine rückblickende Sicht einzunehmen. Zu berücksichtigen ist außerdem das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, das sowohl die Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Außenwelt, als auch die Auswirkungen der Außenwelt auf den Wertschöpfungsprozess des Unternehmens betrachtet.

Kompaktes CSRD-Wissen

Es ist wichtig, dass Sie verstehen, wie sich die CSRD auf die Berichtsanforderungen und Nachhaltigkeitsziele Ihres Unternehmens auswirken wird. Gemeinsam mit unserem Partner Nexio Projects haben wir ein umfassendes Whitepaper erstellt, das die wichtigsten Komponenten der CSRD aufschlüsselt, praktische Tipps für die Umsetzung gibt und Strategien für die digitale Transformation aufzeigt:

  • Offenlegungsanforderungen und praktische Tipps für die Umsetzung
  • ESRS, die neuen Standards für die CSRD-Berichterstattung
  • Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse
  • Wege der digitalen Transformation

Ein Blick ins Whitepaper

CSRD - Wer ist betroffen?

Die CSRD wird etwa 50.000 Unternehmen in Europa betreffen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise über mehrere Jahre, sodass vor allem kleine bis mittlere Unternehmen ausreichend Zeit haben werden, sich auf die neue EU-Richtlinie vorzubereiten.

CSRD Zeitplan - Die Richtlinie wird von 2024 bis 2028 für eine wachsende Zahl an Organisationen relevant:

  • Ab 1. Januar 2024

    (Berichterstellung 2025 für das Jahr 2024) 

    alle großen und börsennotierten Unternehmen (mit mehr als 500 Beschäftigten), für die bereits die Richtlinie über die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) gilt

  • Ab 1. Januar 2025

    (Berichterstellung 2026 für das Jahr 2025) 

    alle großen Unternehmen, die nicht unter die NFRD fielen und zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen

    - mehr als 250 Beschäftigten
    - 40 Mio. € Umsatz
    - ein Kapital von 20 Mio. € 

  • Ab 1. Januar 2026

    (Berichterstellung 2027 (Verlängerung bis 2028 möglich) für das Jahr 2026) 

    alle KMU und andere börsennotierte Unternehmen (mit 10 bis 250 Beschäftigten)

  • Ab 1. Januar 2028

    (Berichterstellung 2029 für das Jahr 2028) 

    alle europäischen Tochtergesellschaften von nicht-europäischen Muttergesellschaften, die in Europa mehr als 150 Mio. € Umsatz erzielen.

Welche Informationen muss die ESG-Berichterstattung enthalten? 

Bei der neuen CSRD rückt die sogenannte doppelte Wesentlichkeit in den Fokus. Sie verlangt von den Unternehmen, dass sie ihre wichtigsten Herausforderungen für ESG (Environmental, Social and Governance)-Aspekte identifizieren und dabei jeweils die Chancen und Risiken, aber auch die Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt berücksichtigen.

ESRS (European Sustainability Reporting Standards): Die neuen CSRD Standards

Der Inhalt der ESG-Berichte gemäß der CSRD muss zukünftig die Anforderungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erfüllen, die derzeit von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) nach folgender Struktur entwickelt werden:  

Drei Bereiche der Berichterstattung  

  • Unternehmensstrategie (Strategie und Geschäftsmodell, Governance und Analyse der wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen)  
  • Umsetzung dieser Strategie (Politik, Ziele, Maßnahmen und zugeordnete Ressourcen)  
  • Leistung (vor allem KPIs zur Überwachung der Zielerfüllung)  

Drei Themenbereiche
Die Unternehmen müssen über Folgendes berichten:  

  • Ökologische Herausforderungen  
  • Soziale Herausforderungen  
  • Governance-Herausforderungen  

Drei Informationsebenen (Berichtsstandards)  

  • Set 1: Übergreifende Standards, die für alle von der CSRD betroffenen Unternehmen verbindlich sind und die ab dem Berichtsjahr 2024 gelten. Die 13 Standards decken folgende Themen ab:  
    • Allgemeine Grundsätze und Strategie, Governance und Analyse der Wesentlichkeit  
    • Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser und Meeresressourcen, Biodiversität, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft  
    • Personal (Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung, Achtung der Menschenrechte), Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften sowie Verbraucher und Endnutzer  
    • Governance, Risikomanagement, interne Kontrolle und Geschäftsgebaren

Aktuelle Informationen:

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Delegierten Rechtsakt für das Set 1 der ESRS angenommen. Im Vergleich zum Entwurf vom Mai 2023 wurden in den Standards einige Anpassungen vorgenommen, die vorher eingeführte Erleichterungen wieder entkräften. So muss nun beispielsweise explizit festgelegt werden, welche Informationen als nicht wesentlich eingestuft werden, und es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in diesen Fällen ausführlich erläutert werden.

  • Set 2: Branchenstandards, die für alle betroffenen Unternehmen je nach Branche verbindlich sind. Diese Standards werden zurzeit noch ausgearbeitet und liegen voraussichtlich im Juni 2024 vor. Somit werden sie dann im Jahr 2025 umgesetzt.
  • Set 3: Unternehmensspezifische Informationen, abhängig von den Herausforderungen, die das Unternehmen für wichtig hält und die im restlichen ESG-Bericht nicht abgedeckt wurden. Diese Berichterstattung ist nicht obligatorisch.


Alle veröffentlichten Informationen über die Nachhaltigkeit müssen sowohl aus vorausschauender Sicht als auch aus rückblickender Sicht angegeben werden. Darüber hinaus müssen die Informationen qualitativ und quantitativ sein. Dabei sollten kurz-, mittel- und langfristige Zeitabschnitte berücksichtigt und die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens einbezogen werden.

Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzuhalten, wird die Europäische Kommission verbindliche Standards für die ESG-Berichterstattung für große Unternehmen sowie verhältnismäßige Standards speziell für KMU verabschieden.

Die Nachhaltigkeitsinformationen sollen für die Lesenden der ESG-Berichte leicht zu durchsuchen sein. Deshalb werden die Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte in einem einheitlichen XHTML-Format zu erstellen und die Nachhaltigkeitsinformationen nach einem digitalen Kategorisierungssystem zu markieren.

Wie kann ich mich auf die CSRD-Berichtspflicht vorbereiten?

Für Unternehmen, die bereits der Erklärung über die nicht-finanzielle Leistung (DPEF) unterliegen, ist diese Art von Berichterstattung zwar nichts Neues. Aber sie ist es ein höherer Arbeitsaufwand, um die Daten und Informationen zu erfassen und zu konsolidieren. Denn die Themen und Indikatoren, die von der CSRD abgedeckt werden, wurden erweitert.

„2023 ist das letzte Jahr, um den Status quo zu bestimmen und sicherzustellen, dass die geforderte Berichterstattung Sie 2025 nicht kalt überrascht, sondern dass die Datenerfassung funktioniert und entsprechende Nachhaltigkeitsstrategien vorhanden sind.”

Marko Kiema, Gründer und CEO von Safetyneer

VISIONS & VALUES Magazin, 2023

Sollte Ihr Unternehmen im Moment noch nicht von der CSRD betroffen sein, erfahren Sie hier die drei wichtigsten Schritte, mit denen Sie die Umsetzung der sich ändernden EU-Richtlinie antizipieren können.   

1. Erweitern Sie Ihr regulatorisches Monitoring, um Ihre ESG-Herausforderungen einzuschließen  

Da sich die Richtlinie noch in der Ausarbeitung befindet, sollten Sie Ihr System zum Monitoring gemäß der HSEQ-Richtlinie anpassen, damit alle ESG-Themen einbezogen werden können. Beispielsweise könnten Sie eine ESG-Monitoring-Plattform abonnieren und die Inhalte, die Sie als relevant identifizieren, in Ihr aktuelles Monitoring aufnehmen.

Für eine effiziente Prüfung wird es notwendig sein, Compliance-Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Anforderungen oder Empfehlungen erstellen zu können. Außerdem muss es möglich sein, sie den Personen zuzuweisen, die sie beurteilen sollen und dann die jeweiligen Pläne für die vorbeugenden Maßnahmen und Korrekturmaßnahmen zu erstellen. Einige Unternehmen orientieren sich an den Leitlinien der ISO 26000 und/oder der Global Reporting Initiative (GRI), um ihr Nachhaltigkeitsmanagementsystem zu optimieren.

2. Identifizieren Sie Ihre wichtigsten Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Ihre ESG-Herausforderungen  

Beginnen Sie möglichst frühzeitig damit, Ihre ESG-Daten zu erfassen. So werden Sie nicht davon überrascht und können schnell ein erstes Lagebild zu folgenden Punkten erstellen:  

  • Verfügbarkeit und Qualität der benötigten Daten und Informationen   
  • Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Ihre Aktivitäten und Standorte im Sinne der doppelten Wesentlichkeit  
  • ESG-Leistung   

Wie schon erwähnt: Die CSRD-Anforderungen für den ESG-Bericht decken die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens ab. Dadurch kann die Erfassung, Analyse und Berichterstattung schnell sehr aufwendig werden. Hier kann es sinnvoll sein, sich von Beratungsunternehmen begleiten zu lassen, die sich auf diese Themen spezialisiert haben. Möglicherweise können Sie auch eine Software einsetzen, mit der Sie Folgendes ausführen können:  

  • Erstellung einer Kartographie der betroffenen Parteien   
  • Beschreibung Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse
  • Integration der geforderten Indikatoren für die ESG-Berichterstattung   
  • Einrichtung und Management Ihrer internen Prozesse für die Datenerfassung, -validierung und -konsolidierung 

3. CSRD Scope 3 Emissionen: Erstellen Sie eine Bilanz der Treibhausgasemissionen Ihres Unternehmens   

Einige Unternehmen sind bereits dazu verpflichtet, eine Treibhausgas-Emissionsbilanz zu erstellen. Diese können, aufbauend auf ihrer letzten Bilanz der Treibhausgasemissionen, diese auf Scope 3 erweitern. Für alle anderen Unternehmen ist der erste Schritt, eine Treibhausgas-Emissionsbilanz nach Scope 1 und 2 zu erstellen. Dies ist in der Regel der beste Ansatz, damit kleinere Unternehmen die neue Richtlinie schrittweise umsetzen können. 

CSRD ist weit mehr als nur eine Richtlinie

Die Einhaltung der CSRD erfordert von Ihrem Unternehmen harte Arbeit, aber die Ergebnisse sind es wert, denn Sie werden Prozesse einführen, die Ihr Unternehmen auf ein nachhaltiges Fundament stellen. Sie werden von Maßnahmen profitieren noch bevor Sie damit offiziell die Anforderungen der Richtlinie erfüllen: Die erforderlichen Daten helfen Ihnen, die ESG-Leistung Ihres Unternehmens zu bewerten, Effizienz zu steigern und bessere Entscheidungen zu treffen. Durch die Integration von Nachhaltigkeit in Ihr Geschäftsmodell und Ihre Prozesse kann Ihr Unternehmen die Beziehungen zu seinen Stakeholdern verbessern, Abläufe verschlanken und seinen Ruf schützen.

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