Welche Informationen enthält die Zusammenlagerungstabelle?
In der Zusammenlagerungstabelle ist für jede Lagerklasse eine Aussage enthalten, ob eine Zusammenlagerung mit jeder der übrigen Lagerklassen grundsätzlich erlaubt, eine Separatlagerung erforderlich oder eine Einschränkung der Zusammenlagerung zu beachten ist. Es werden auch Lagergüter berücksichtigt, die nicht unter den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen.
Separatlagerung
Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer oder –fähigkeit von mindestens 90 Minuten.
Eingeschränkt erlaubte Zusammenlagerung
Bei eingeschränkt erlaubter Zusammenlagerung kann eine Zusammenlagerung der Gefahrstoffe nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. durch Getrenntlagerung, erfolgen. Getrenntlagerung liegt vor, wenn verschiedene Lagergüter in verschiedenen Lagerbereichen desselben Lagerabschnitts durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, Schränke aus nicht brennbarem Material, Produkte aus nicht brennbaren Stoffen der LGK 12 oder 13) oder durch Lagerung in baulich getrennten Auffangräumen voneinander getrennt werden. In den Erläuterungen zur Zusammenlagerungstabelle finden Sie spezifische Informationen zu jeder Stoffkonstellation.