Arbeitsschutz, Gefahrstoffe

Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft

6 Tipps und eine Mustervorlage für Fach- und Führungskräfte

6 Minuten30.06.2022

Keine Frage: Die meisten Unternehmen sind sich heutzutage ihrer Verantwortung gegenüber schwangeren Mitarbeiterinnen bewusst. Im Sinne der Pflichtenübertragung liegt die Umsetzung dieser Verantwortung - beginnend mit der Durchführung einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung - bei den betrieblichen Führungskräften. Was diese jedoch oft nicht wissen: Sie sind selbst dann verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft durchzuführen, wenn sie keine Frauen beschäftigen. Aber der Reihe nach:

Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen für Schwangere ist gesetzlich festgelegt. Das im Jahr 2018 vereinheitlichte Mutterschutzgesetz gibt dabei klare Vorgaben zur Durchführung und Dokumentation. Doch Hand aufs Herz: Gehört das Mutterschutzgesetz zur täglichen Lektüre einer Führungskraft? Folgen Sie daher den 6 Tipps in diesem Fachbeitrag und orientieren Sie sich an unserer Mustervorlage. Diese wurde mithilfe der HSEQ-Software Quentic erstellt. Diese bietet die Möglichkeit, alle sieben Schritte einer Gefährdungsbeurteilung mithilfe von vorgegebenen Beispielen für Kategorien, Gefährdungen und Maßnahmen durchzuführen. Seien Sie gespannt auf das Ergebnis!

6 Tipps zur Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft

  • Tipp 1: Unbedingt machen

    Unternehmen müssen für alle Arbeitsplätze im Betrieb eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft erstellen. Und zwar in jedem Fall. Auch dann, wenn sie ausschließlich Männer beschäftigen. Schließlich könnte ja in Zukunft eine Mitarbeiterin zum Unternehmen dazustoßen.

  • Tipp 2: Nicht warten

    Das Management darf die generelle Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen für Schwangere nicht erst durchführen, nachdem die Mitarbeiterin über ihre Schwangerschaft informiert hat. Das ist leider zu spät. Die allgemeine Risikobewertung muss zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen.

  • Tipp 3: Direkt reagieren

    Informiert eine Mitarbeiterin darüber, dass sie ein Kind erwartet, sollte die Führungskraft direkt handeln. Dabei gilt es, alle Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die aus der generellen Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft resultieren. Zudem ist es dann auch notwendig, eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Also ganz gezielt im Hinblick auf den Arbeitsplatz und alle Tätigkeiten der schwangeren Mitarbeiterin.

  • Tipp 4: Verantwortung wahrnehmen

    Ganz wichtig: Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der oder die Arbeitgebende verantwortlich. Betriebsärztliches Personal oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unterstützung leisten. Doch die Verantwortung für die tatsächliche Beurteilung des Risikos sowie die Umsetzung von Maßnahmen trägt das Management.

  • Tipp 5: Bußgelder verhindern

    Das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft kann Geld kosten. Viel Geld. Handelt es sich bei dem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit, sind laut Mutterschutzgesetz Strafen zwischen 5000 bis 30.000 Euro möglich.

  • Tipp 6: Mustervorlagen nutzen

    Wie gehen Führungskräfte am besten vor? Welche Punkte gilt es bei der Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft zu beachten? Und gibt es vielleicht ein Musterdokument, das Ihnen das Ganze vereinfacht? Die gute Nachricht: Ja, das gibt es. Hier bei uns. Wir unterstützen Sie mit einer beispielhaften Vorlage, die in der Quentic Softwarelösung erstellt wurde. Eine gute HSEQ-Software funktioniert in puncto Gefährdungsbeurteilung wie eine Vorlage und macht die Erstellung intuitiv und für jeden Mitarbeitenden in wenigen Klicks durchführbar.

Gefährdungsbeurteilungen im Baukastensystem

Alle Quentic Muster-Gefährdungsbeurteilungen sind im Baukastensystem aufgebaut. Sie umfassen insbesondere typische Gefährdungen und dazu passende Schutzmaßnahmen je nach Art der Gefährdungsbeurteilung. D. h. sie enthalten Gefährdungen für einen bestimmten Arbeitsbereich, ein spezifisches Arbeitsmittel/ eine spezifische Anlage oder für ein Berufsbild. Die 7 Schritte einer Gefährdungsbeurteilung sind in Quentic so integriert, dass alle Verantwortlichen sie intuitiv durchführen können. Sie folgen dafür der Software-Oberfläche und identifizieren bestehende Gefährdungen, führen eine Risikobewertung durch und bestimmen die notwendigen Schutzmaßnahmen. Per Mausklick wird die Gefährdungsbeurteilung zum Abschluss in ein standardisiertes Druckformat überführt.

Beispielhafter Aufbau der Gefährdungsbeurteilung

Allgemeine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz (schwangere Frauen)

Orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung an folgenden Kategorien und möglichen Gefährdungen:

Grundlegende organisatorische Faktoren

  • Arbeitsplatzbezogene Unterweisung
    • Fehlende Informationen zu Tätigkeit und Arbeitsumfeld
  • Koordinieren von Arbeiten
    • Gefährdung durch unzulässige Arbeiten

Gefährdung durch ergonomische Faktoren

  • Schwere körperliche Arbeit
    • Unverantwortbare Gefährdung durch körperliche Belastungen

Gefährdung durch Stoffe

  • Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, Stäuben, flüssigen und festen Stoffen
    • Unverantwortbare Gefährdung durch Gefahrstoffe

Biologische Gefährdungen

  • Gezielte Tätigkeiten
    • Unverantwortbare Gefährdung durch Biostoffe

Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen

  • Lärm
    • Unverantwortbare Gefährdung durch Lärm
  • Ganzkörperschwingung
    • Unverantwortbare Gefährdung durch Erschütterungen und Vibrationen
  • Nicht ionisierende (optische) Strahlungen
    • Unverantwortbare Gefährdung durch nicht ionisierende Strahlung
  • Ionisierende (optische) Strahlungen
    • Unverantwortbare Gefährdung durch ionisierende Strahlung
  • Sonstige physikalische Einwirkungen
    • Unverantwortbare Gefährdung durch eine belastende Arbeitsumgebung
    • Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen aufgrund von Hitze, Kälte und Nässe
    • Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen aufgrund von physikalischen Einwirkungen

Physische Belastungsformen

  • Arbeitsorganisation
    • Unverantwortbare Gefährdung

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